Abschlussklassen 2022-2023:
10a mit Frau Gansen
10b mit Frau Brock
10c mit Frau Eggert
Abschlussklassen 2017-2018:
Klasse 10c Herr Kemmler
Abschlussklassen 2016-2017:
Klasse 10a Frau Weber
Abschlussklassen 2015-2016:
Klasse 10a Frau Halbach
Klasse 10b Herr Lepold
Klasse 10c Frau Kempnich
Mögliche Abschlüsse an unserer Schule:
Schulabschlüsse (Realschule) nach AO SI
Folgende Abschlüsse können an einer Realschule erreicht werden: 1. Hauptschulabschluss (Klasse 9) (nach § 29 Abs.3) |
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Versetzung 7-9 | Versetzung in Klasse 10 Typ A | |||
§ 24 Abs. 1 | § 24 Abs. 1 | |||
Fächergruppe I Deutsch, Mathematik, Englisch |
Fächergruppe II übrige Fächer |
Fächergruppe I Deutsch, Mathematik |
Fächergruppe II übrige Fächer einschl. Englisch |
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5 4 4 | 5(6) andere 4 | 5 4 | 5(6) andere 4 | |
4 4 4 | 5(6) 5 andere 4 | 4 4 | 5(6) 5 andere 4 | |
2. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (nach§ 30 Abs.3 mit VV zu § 30) (a) höchstens eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik, dem Lernbereich Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) oder dem Lernbereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) (b) maximal zwei mangelhafte Leistungen in allen erteilten Fächern (Französisch entfällt)3. Fachoberschulreife (nach § 31 Abs. 1) • erreicht, wenn die Versetzungsbestimmungen der Realschule erfüllt sind; die schlechtesten Leistungen, die möglich sind (bei entsprechendem Ausgleich): |
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§ 24 Abs. 1 |
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Fächergruppe I Deutsch, Mathematik, Englisch,Wahklpflichtfach I |
Fächergruppe II übrige Fächer |
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5 3 4 4 | 5(6) andere 4 | |||
4 4 4 4 | 5(6) 5 3 andere 4 | |||
4. Fachoberschulreife mit Qualifikation (nach § 32 Abs. 1) diesen Abschluss erhält der Schüler, der mindestens folgende Leistungen erreicht hat: |
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§ 24 Abs. 1 |
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Fächergruppe I Deutsch, Mathematik,Englisch |
Fächergruppe II übrige Fächer |
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4 3 2(1) | 3 und besser | |||
3 3 3 | 4 4 4(5) 2 2 2 andere 3 | |||
3 3 2 | 4 4 4(5) 2 2 andere 3 | |||
3 2 2 | 4 4 4(5) 2 andere 3 | |||
2 2 2 | 4 4 4(5) andere 3 | |||
Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe kann mit einer Note ungenügend nicht mehr erworben werden. Nachprüfung: Zur nachträglichen Erreichung eines der Abschlüsse 3 und 4 ist eine Nachprüfung möglich, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung in einem einzigen Fach um eine Notenstufe genügt, um die Versetzungsbestimmungen zu erfüllen, oder wenn die Verbesserung einer Leistung in einem einzigen Fach um eine Notenstufe genügt, die Abschlussbedingungen zu erfüllen. Eine Nachprüfung ist nicht möglich, um einen Ausgleich zu erlangen. In den Fächern der zentralen Prüfungen der Jahrgangsstufe 10 ist keine Nachprüfung möglich. |