Abschlüsse und Abschlussklassen



Abschlussklassen 2022-2023:

10a mit Frau Gansen

10b mit Frau Brock

10c mit Frau Eggert

Abschlussklassen 2017-2018:

Klasse 10c Herr Kemmler

Abschlussklassen 2016-2017:

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Klasse 10a Frau Weber

Abschlussklassen 2015-2016:

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Klasse 10a Frau Halbach

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Klasse 10b Herr Lepold

Klasse 10c Frau Kempnich

 


 

Mögliche Abschlüsse an unserer Schule:

 

Schulabschlüsse (Realschule) nach AO SI

Folgende Abschlüsse können an einer Realschule erreicht werden:
(siehe: Verordnung über die Ausbildung in der Sekundarstufe I – AO-SI):

1. Hauptschulabschluss (Klasse 9) (nach § 29 Abs.3)
• erreicht mit der Versetzung in die Klasse 10
• wenn am Ende der Klasse 9 mindestens folgende Noten erreicht sind: ( § 24 Abs. 1 und 2)

Versetzung 7-9 Versetzung in Klasse 10 Typ A
§ 24 Abs. 1 § 24 Abs. 1
Fächergruppe I
Deutsch, Mathematik, Englisch
Fächergruppe II
übrige Fächer
Fächergruppe I
Deutsch, Mathematik
Fächergruppe II
übrige Fächer einschl. Englisch
5 4 4 5(6) andere 4 5 4 5(6) andere 4
4 4 4 5(6) 5 andere 4 4 4 5(6) 5 andere 4
2. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (nach§ 30 Abs.3 mit VV zu § 30)
(a) höchstens eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik, dem Lernbereich Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) oder dem Lernbereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
(b) maximal zwei mangelhafte Leistungen in allen erteilten Fächern (Französisch entfällt)3. Fachoberschulreife (nach § 31 Abs. 1)
• erreicht, wenn die Versetzungsbestimmungen der Realschule erfüllt sind; die schlechtesten Leistungen, die möglich sind (bei entsprechendem Ausgleich):

§ 24 Abs. 1

Fächergruppe I
Deutsch, Mathematik, Englisch,Wahklpflichtfach I
Fächergruppe II
übrige Fächer
5 3 4 4 5(6) andere 4
4 4 4 4 5(6) 5 3 andere 4
4. Fachoberschulreife mit Qualifikation (nach § 32 Abs. 1)
diesen Abschluss erhält der Schüler, der mindestens folgende Leistungen erreicht hat:

§ 24 Abs. 1

Fächergruppe I
Deutsch, Mathematik,Englisch
Fächergruppe II
übrige Fächer
4 3 2(1) 3 und besser
3 3 3 4 4 4(5) 2 2 2 andere 3
3 3 2 4 4 4(5) 2 2 andere 3
3 2 2 4 4 4(5) 2 andere 3
2 2 2 4 4 4(5) andere 3
Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe kann mit einer Note ungenügend nicht mehr erworben werden.
Nachprüfung:
Zur nachträglichen Erreichung eines der Abschlüsse 3 und 4 ist eine Nachprüfung möglich, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung in einem einzigen Fach um eine Notenstufe genügt, um die Versetzungsbestimmungen zu erfüllen, oder wenn die Verbesserung einer Leistung in einem einzigen Fach um eine Notenstufe genügt, die Abschlussbedingungen zu erfüllen. Eine Nachprüfung ist nicht möglich, um einen Ausgleich zu erlangen. In den Fächern der zentralen Prüfungen der Jahrgangsstufe 10 ist keine Nachprüfung möglich.